Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Miro Reisen (Perimex AG)


Version vom 13.01.2026

1. Geltungsbereich, Rolle von Miro Reisen, Vertragsstruktur

1.1 Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (Kunde/Reisende/r) und Miro Reisen, Perimex AG, Solothurnerstrasse 72, CH-4053 Basel, Schweiz (nachfolgend «Miro Reisen», «wir», «uns»).

1.2 Begriffe:

Kunde/Reisende/r: Die buchende Person sowie alle Reiseteilnehmenden, für welche sie Leistungen bucht.
Veranstalter: Ein Dritter, der Reiseleistungen (Pauschalreisen, Flüge, Hotels etc.) anbietet, die Miro Reisen für den Kunden vermittelt.
Leistungsträger: Unternehmen, die einzelne Reiseleistungen erbringen (z.B. Fluggesellschaften, Hotelbetriebe, Mietwagenunternehmen).
Dossier: Die Gesamtheit der Unterlagen und Buchungen zu einer Reiseanmeldung.

1.3 Miro Reisen tritt ausschliesslich als Vermittlerin/Agentin von touristischen Leistungen auf (z.B. Pauschalreisen von Drittveranstaltern, Flugtickets, Hotels, Mietwagen, Transfers, Versicherungen). Miro Reisen ist weder Reiseveranstalterin noch Leistungserbringerin der vermittelten Leistungen.

1.4 Der Vertrag über die Reiseleistung kommt ausschliesslich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft, Hotel, Mietwagenunternehmen) bzw. bei Pauschalreisen zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Es gelten deren AGB/Beförderungsbedingungen/Leistungsbedingungen. Diese AGB regeln ausschliesslich unsere Vermittlungsleistung.

1.5 Auch bei Ticketing über unsere IATA-Agenturstellung handeln wir als Agentin; Vertragspartner für die Beförderung ist die jeweilige Fluggesellschaft.

1.6 Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen diesen AGB vor.

2. Buchung, Vermittlungsvertrag, Definitivstatus, Mitwirkungspflichten

2.1 Mit Ihrer Anmeldung/Buchung (online, schriftlich, telefonisch oder persönlich) erteilen Sie Miro Reisen einen kostenpflichtigen Vermittlungsauftrag.

2.2 Onlineangaben/Offerten sind bis zur Buchungsbestätigung unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer (Preis-, Verfügbarkeits-, System-, Währungsfehler) bleiben vorbehalten.

2.3 Der Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und Miro Reisen kommt zustande, sobald wir Ihre Buchung annehmen und Ihnen eine Buchungsbestätigung und/oder Rechnung zustellen (E-Mail oder Post).

2.4 Kein Warenkorb: Jede Buchung wird als eigenständige Leistung verarbeitet. Werden mehrere Leistungen separat gebucht, entstehen rechtlich getrennte Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern/Veranstaltern.

2.5 Definitive Buchung (Beweis- und Prozesslogik): Eine Buchung gilt als definitiv, sobald die Reiseleistung beim Leistungsträger/Veranstalter verbindlich bestätigt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehen Preis- und Verfügbarkeitsrisiken gemäss Ziff. 4.

a) Bei Flügen: Massgeblich ist ausschliesslich die ausgestellte Ticketnummer. Ein blosser Buchungscode (PNR) stellt noch keine definitive Buchung dar und begründet keinen Anspruch auf Beförderung oder Tarifgarantie. Dies gilt insbesondere bei Reservierungen mit «Call me»-Option oder bei nicht sofort ausgestellten Tickets.
b) Bei Pauschalreisen/Hotels: Massgeblich ist die Buchungsbestätigung/Rechnung des Veranstalters.

2.6 Prüfpflicht: Sie sind verpflichtet, Buchungsbestätigung, Namen gemäss Reisepass/ID, Daten, Zeiten, Leistungen und Preis unverzüglich (am gleichen Tag) zu prüfen. Abweichungen sind uns sofort schriftlich zu melden. Später gemeldete Abweichungen können Mehrkosten verursachen und berechtigen nicht automatisch zum Rücktritt.

2.7 Telefonische Buchungen und Datenrichtigkeit: Bei telefonischen Buchungen sind Sie verpflichtet, uns umgehend Kopien der Reisepässe aller Reisenden zu übermitteln (per E-Mail oder WhatsApp). Erfolgt dies nicht, übernimmt Miro Reisen keine Haftung für die korrekte Schreibweise der Namen oder Geburtsdaten. Kosten für Namenskorrekturen oder Neuausstellungen gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten.

2.8 Mindestalter und alleinreisende Minderjährige: Buchungen sind grundsätzlich nur ab 18 Jahren möglich. Alleinreisende Minderjährige (unter 18 Jahren) können nicht über unsere Website gebucht werden, sondern ausschliesslich telefonisch oder per E-Mail über unser Team, da Minderjährige bei der Fluggesellschaft separat angemeldet werden müssen (UM-Service / Unaccompanied Minor). Zusätzliche Gebühren der Airline gehen zu Lasten des Kunden.

2.9 Buchungen für Dritte: Buchen Sie für weitere Personen, haften Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Zahlung, Information, Dokumente, Verhalten) wie für eigene.

2.10 Zustellung und Kommunikation (Zustellfiktion):

• Mitteilungen per E-Mail gelten als zugestellt, sobald sie im angegebenen Postfach abrufbar sind.
• Sie stellen sicher, dass Ihre Kontaktdaten korrekt sind und Spamfilter/Weiterleitungen den Empfang nicht verhindern.
• Einwendungen «nicht erhalten» aufgrund Spam/Filterung gehen zu Ihren Lasten.
• Massgebend sind unsere Geschäftszeiten: Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr, ausgenommen Feiertage am Sitz.

3. Preise, Servicegebühren, Zahlungsarten, Inkasso

3.1 Preise und Währung: Preise ergeben sich aus den Tarifen des jeweiligen Leistungsträgers/Veranstalters. Da Buchungssysteme international arbeiten, können Preise technisch auch in einer Fremdwährung angezeigt werden (z.B. EUR). Massgeblich sind Währung und Betrag der finalen Rechnung bzw. der finalen Bestätigung. Fremdwährungsbestandteile werden zum Tageskurs der UBS Switzerland AG (Devisenkurs Verkauf) in CHF umgerechnet; Kurs- und Rundungsdifferenzen sind möglich.

3.2 Beratungspauschale: Für Beratung, Offertstellung und Reservation erheben wir eine Beratungspauschale von CHF 50.–. Bei komplexen Anfragen (z.B. Gruppenreisen, Rundreisen, Spezialwünsche) kann diese höher ausfallen; der Betrag wird vorab kommuniziert. Bei erfolgreicher Buchung entfällt die Beratungspauschale. Die Beratungspauschale ist nicht erstattungsfähig.

3.3 Transaktionsgebühren bei Online-Buchungen: Bei Buchungen über unser Online-Buchungssystem fällt eine Transaktionsgebühr in Höhe von 2% des Reiseumsatzes an. Bei erfolgreicher Buchung und ordnungsgemässem Reiseantritt ist die Transaktionsgebühr im Reisepreis enthalten (keine separate Berechnung). Bei Stornierung, Annullation, No-Show oder wenn die Buchung aus anderen Gründen nicht zustande kommt bzw. die Reise nicht angetreten wird, wird die Transaktionsgebühr separat fällig und ist vom Kunden zu bezahlen.

3.4 Inkassoart (Agenturinkasso vs. Direktinkasso):

a) Agenturinkasso: Soweit Miro Reisen den Reisepreis einzieht (z.B. Rechnung/QR/Rechnung von Miro Reisen), erfolgt dies grundsätzlich treuhänderisch im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers/Veranstalters (Agenturinkasso), sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
b) Direktinkasso: Bei bestimmten Leistungsträgern/Veranstaltern (insbesondere bei deutschen Veranstaltern) erfolgt die Zahlung des Reisepreises direkt von Ihnen an den Leistungsträger/Veranstalter (z.B. über dessen eigenes Zahlungssystem). In diesem Fall gelten ausschliesslich die Zahlungs- und Rückerstattungsbedingungen des Leistungsträgers/Veranstalters. Miro Reisen ist hierbei nicht Zahlungsempfängerin des Reisepreises und hat auf Zahlungsabwicklung, Mahnwesen und Rückerstattungen des Leistungsträgers/Veranstalters keinen Einfluss.

3.5 Zahlungsarten bei Agenturinkasso / kein Anspruch auf bestimmte Zahlungsart: Soweit Miro Reisen das Inkasso durchführt, stehen – je nach Buchung, Reiseziel, Vorlaufzeit und Risikoprofil – folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Banktransfer/Überweisung, Rechnung, Kredit-/Debitkarte, TWINT sowie Apple Pay/Google Pay (kartenbasierte Wallet-Zahlungen). Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

3.6 Rechnungskauf / Zahlung auf Rechnung (Bonität, Limiten, Vorbehalte):

a) Die Zahlungsart «Rechnung» wird nur nach unserer Wahl angeboten und steht unter dem Vorbehalt einer Bonitäts- und Plausibilitätsprüfung sowie interner Limiten.
b) Wir behalten uns vor, die Zahlung auf Rechnung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und stattdessen Vorauszahlung (Banktransfer) oder eine sofortige Zahlung per Karte/TWINT zu verlangen.
c) Bei kurzfristigen Buchungen, Sondertarifen oder zeitkritischem Ticketing kann «Rechnung» ausgeschlossen werden.

3.7 Anzahlung und Restzahlung: Bei Buchungen mit mehr als 30 Tagen Vorlauf kann eine Anzahlung von 30–50% des Reisepreises verlangt werden. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 30 Tagen) ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Das konkrete Fälligkeitsdatum kann zusätzlich in der Buchungsbestätigung oder Rechnung genannt werden; die vorstehenden Fristen gelten jedoch unabhängig davon, ob und wann der Kunde diese Dokumente erhält.

Die in diesen AGB genannten Zahlungsfristen sind Verfalltage im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR. Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stornierungskosten bei Reiseveranstaltern und Leistungsträgern mit zunehmender Nähe zum Abreisedatum erheblich steigen können (z.B. von 40% auf 90% des Reisepreises). Bei Zahlungsverzug des Kunden können daher höhere Annullationskosten anfallen als bei rechtzeitiger Zahlung.

3.8 Fälligkeit / Gutschriftprinzip / Referenz:

a) Zahlung ist – sofern auf der Rechnung nicht anders vermerkt – sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 30 Tagen vor Abreise) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
b) Bei Banktransfer und Rechnung gilt die Zahlung erst mit Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.
c) Der Kunde ist verpflichtet, bei Überweisungen den Zahlungszweck/Referenz korrekt anzugeben. Nicht oder falsch referenzierte Zahlungen können zu Verzögerungen führen; daraus entstehende Nachteile (z.B. Verfall von Tarifen/Verfügbarkeiten) gehen zulasten des Kunden.

3.9 Bankspesen und Gebühren Dritter: Bankspesen, Gebühren von Korrespondenzbanken sowie allfällige Spesen Dritter gehen vollständig zulasten des Kunden. Miro Reisen ist berechtigt, solche Spesen nachträglich in Rechnung zu stellen.

3.10 Auslieferungsvorbehalt (Tickets/Voucher) / Definitivstellung: Wir sind berechtigt, Reiseunterlagen (Tickets/Voucher/Veranstalterbestätigungen), soweit diese über Miro Reisen übermittelt werden, erst nach vollständigem Zahlungseingang zu übermitteln und/oder Leistungen erst nach Zahlung definitiv einzubuchen bzw. auszustellen.

3.11 Zahlungsverzug (Forderungen Miro Reisen), Mahngebühren, Verzugszins, Durchsetzung:

a) Bei Verzug schulden Sie Verzugszins von 5% p.a. ab Fälligkeit, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
b) Zusätzlich fallen folgende Mahngebühren an: 1. Mahnung CHF 0.–, 2. Mahnung CHF 15.–, 3. Mahnung CHF 30.–.
c) Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen Miro Reisen, vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten und die Buchung beim Leistungsträger/Veranstalter ohne weitere Fristansetzung zu stornieren. Die Stornierung erfolgt schriftlich (E-Mail oder Brief).
d) Sämtliche durch die Stornierung entstehenden Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Kunden. Dies umfasst insbesondere: Annullationsgebühren des Leistungsträgers/Veranstalters zum Zeitpunkt der Stornierung; erhöhte Stornierungskosten, die durch den verzögerten Stornierungszeitpunkt entstehen; Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 3.2 und Transaktionsgebühren gemäss Ziff. 3.3; Ausfallbetrag gemäss Ziff. 6.2.
e) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Durchführung der Reise, wenn die Stornierung aufgrund seines eigenen Zahlungsverzugs erfolgt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Zahlung nach der Stornierung noch nachholen möchte oder nachträglich Gründe für die verspätete Zahlung geltend macht.
f) Diese Ziffer regelt Forderungen von Miro Reisen (insbesondere Service-/Bearbeitungsgebühr und ausgelöste System-/Fremdgebühren). Forderungen des Leistungsträgers/Veranstalters (insb. bei Direktinkasso) richten sich nach dessen Bedingungen.

3.12 Rückbelastungen (Chargeback) / bestrittene Zahlungen: Im Fall von Rückbelastungen oder Zahlungswidersprüchen bleibt der Kunde zur Zahlung der bei Miro Reisen geschuldeten Beträge (insb. Service-/Bearbeitungsgebühr sowie ausgelöste System-/Transaktions-/Fremdgebühren) verpflichtet, soweit die Rückbelastung nicht nachweislich durch ein Verschulden von Miro Reisen verursacht wurde. Miro Reisen ist berechtigt, dadurch entstehende Gebühren und Aufwände weiterzubelasten.

4. Preis- und Verfügbarkeitsänderungen, Fehler, Nichtzustandekommen

4.1 Preise und Verfügbarkeiten können sich bis zur definitiven Bestätigung gemäss Ziff. 2.5 jederzeit ändern (insbesondere bei Banktransfer/Rechnung, da die Einbuchung/Emission in der Regel erst nach Zahlung erfolgt). Massgeblich sind die Konditionen der finalen Bestätigung des Leistungsträgers/Veranstalters.

4.2 Führt eine Preis-/Verfügbarkeitsänderung oder ein offensichtlicher Fehler dazu, dass eine Einbuchung zu den kommunizierten Konditionen nicht möglich ist, sind wir berechtigt, (a) eine Differenzzahlung zu verlangen oder (b) den Vermittlungsauftrag zu annullieren. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für die Reiseleistung – soweit Miro Reisen diese vereinnahmt hat – zurückerstattet; bei Direktinkasso erfolgt eine allfällige Rückerstattung ausschliesslich durch den Leistungsträger/Veranstalter nach dessen Bedingungen. Service-/Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 3.2 sowie Service-/Systemaufwände gemäss Ziff. 3.3 und 3.4 bleiben geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.

4.3 Druck-, Satz- und Systemfehler bleiben vorbehalten.

5. Gutscheine

5.1 Gutscheine, die käuflich erworben wurden (Geschenkgutscheine), gelten mit dem Kaufpreis als bezahlt. Bei Einlösung wird der Gutscheinwert vom Reisepreis abgezogen.

5.2 Gutscheine, die nicht käuflich erworben wurden (z.B. Aktions-, Kulanz- oder Entschädigungsgutscheine), stellen eine freiwillige Leistung von Miro Reisen dar. Bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung ist der Gutscheinwert – soweit er bereits verrechnet wurde – zurückzuzahlen.

5.3 Bei einer Umbuchung ist ein Gutscheinbetrag zurückzuzahlen, falls der Gesamtbetrag der neuen Reise den Mindesteinkaufswert des Gutscheins unterschreitet.

5.4 Weitergehende Gutscheinbedingungen (Gültigkeit, Einlösbarkeit, Mindestwerte) ergeben sich aus dem jeweiligen Gutschein bzw. den ausgewiesenen Konditionen.

6. Umbuchungen, Annullation, No-Show, Ersatzreisende

6.1 Es gelten primär die Umbuchungs-/Annullationsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger/Veranstalter. Viele Spezialtarife sind nicht erstattungsfähig. Miro Reisen garantiert nicht, dass der Leistungsträger/Veranstalter Umbuchungen, Änderungen oder Annullationen zulässt.

6.2 Bei Änderungen/Annullationen fallen – zusätzlich zu den Gebühren des Leistungsträgers/Veranstalters – folgende Kosten an:

a) Transaktionsgebühren gemäss Ziff. 3.3 (bei Online-Buchungen);
b) Ein Ausfallbetrag von mindestens CHF 200.–, maximal den Betrag, der Miro Reisen als Vermittlungsprovision entgeht.

Diese Kosten sind auch geschuldet, wenn Miro Reisen nur als Vermittlerin auftritt und/oder kein Vertrag mit dem Leistungsträger/Veranstalter zustande kommt.

6.3 Änderungen/Annullationen müssen schriftlich (E-Mail info@miro-reisen.ch oder Brief) an Miro Reisen erfolgen. Massgeblich für Fristen und Kosten ist der Zeitpunkt, zu dem die Änderung/Annullation beim Leistungsträger/Veranstalter wirksam wird (gemäss dessen Bedingungen).

6.4 No-Show (Nichtantritt): Bei Nichtantritt ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung ist der volle Preis in der Regel geschuldet; es gelten die Bedingungen des Leistungsträgers/Veranstalters.

6.5 Ersatzreisende: Sofern vom Leistungsträger/Veranstalter akzeptiert, kann ein Ersatzreisender gestellt werden. Kunde und Ersatzreisender haften solidarisch für Preis, Mehrkosten und Gebühren. Zusätzliche Kosten, die durch die Ersatzstellung entstehen (z.B. neue Flugbuchung, Umbuchungsgebühren des Veranstalters, Namensänderungsgebühren), sind vom Kunden vollumfänglich zu tragen. Die Höhe dieser Kosten ist nicht fix und richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers/Veranstalters.

6.6 Keine Deckung durch Annullierungsversicherung: Die in Ziff. 3.2, 3.3 und 6.2 genannten Gebühren und Kosten (Beratungspauschale, Transaktionsgebühren, Ausfallbetrag) werden in der Regel nicht durch eine allfällig bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt. Der Kunde trägt diese Kosten selbst.

6.7 Reiseabbruch durch Kunden: Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden nur zurückerstattet, soweit der Leistungsträger/Veranstalter diese tatsächlich erstattet. Miro Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.

7. Flugtickets (Beförderungsbedingungen, Reihenfolge, Check-in)

7.1 Es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sowie anwendbare internationale Abkommen.

7.2 Bei Hin- und Rückflugtickets sind die Strecken in der gebuchten Reihenfolge anzutreten. Bei Nichtantritt des Hinfluges kann der Rückflug automatisch verfallen; Rückerstattungen sind in der Regel ausgeschlossen.

7.3 Sie sind verantwortlich für rechtzeitigen Check-in, Einhaltung von Gepäck-/Sicherheitsbestimmungen und das rechtzeitige Erscheinen am Flughafen.

7.4 Rückbestätigung von Rück-/Weiterflügen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinen Rück- bzw. Weiterflug mindestens 72 Stunden vor dem Flug bei der Fluggesellschaft zu bestätigen (sog. Reconfirmation), andernfalls kann das Ticket storniert werden. Bei Flügen zu europäischen Zielorten ist eine solche Rückbestätigung in der Regel nicht erforderlich; bei interkontinentalen Flügen ist sie jedoch dringend empfohlen.

7.5 Namens-/Datengenauigkeit: Namensangaben müssen mit dem Reisepass/ID übereinstimmen. Kosten für Korrekturen/Umschreibungen tragen Sie; zusätzlich kann Ziff. 6.2 zur Anwendung kommen.

7.6 Nicht-Erstattbarkeit von Flugtickets: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Flugtickets (insbesondere Economy- und Promo-Tarife) in der Regel nicht erstattungsfähig (non-refundable) und nicht umbuchbar sind. Es gelten die Tarifbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Steuern und Gebühren sind teilweise erstattbar; für die Rückabwicklung erhebt Miro Reisen die Bearbeitungsgebühr gemäss Ziff. 6.2.

8. Hotels und weitere Einzelleistungen, Sonderwünsche

8.1 Für Hotels und weitere Einzelleistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers (z.B. Check-in/out, Deposits, lokale Abgaben, Stornoregeln).

8.2 Sonderwünsche (z.B. Zimmerlage, Verpflegung, Sitzplatz, Betreuung) sind nur verbindlich, wenn sie vom Leistungsträger/Veranstalter ausdrücklich bestätigt wurden.

9. Versicherungen, Reisegarantien

9.1 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Annullationskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung inkl. Assistance/Rückführung.

9.2 Miro Reisen ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (FAIR Reisegarant). Bei Pauschalreisen von Drittveranstaltern ist eine allfällige Insolvenzabsicherung/«Reisegarantie» Sache des jeweiligen Veranstalters (gemäss dessen Unterlagen).

9.3 Der Abschluss einer geeigneten Reiseversicherung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

9.4 Unfall- und Krankenversicherung: Der Kunde ist für seinen eigenen Unfall- und Krankenversicherungsschutz während der Reise sowie während des Transports zu und von der Reise selbst verantwortlich. Miro Reisen bietet keinen Unfall- oder Krankenversicherungsschutz an.

10. Einreise-, Visa-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenbestimmungen

10.1 Sie sind für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile aus Nichtbefolgung gehen zu Ihren Lasten (inkl. Rückreisekosten bei Einreiseverweigerung).

10.2 Hinweise von Miro Reisen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, da Vorschriften jederzeit ändern können. Hinweise auf unserer Website beziehen sich – sofern nicht anders vermerkt – auf Schweizer Staatsbürger. Andere Staatsbürger müssen sich beim zuständigen Konsulat/Botschaft erkundigen.

10.3 Reisehinweise: Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) informiert über potenzielle Risiken in Reiseländern unter www.eda.admin.ch. Der Kunde ist aufgefordert, sich vor Buchung entsprechend zu informieren.

10.4 Kein Visa-Service: Miro Reisen bietet keinen Visa-Beschaffungsdienst an. Die rechtzeitige Besorgung von Visa und Einreisegenehmigungen (z.B. ESTA, eTA, e-Visa, ETA) liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung. Für Entscheide von Behörden und Einreiseverweigerungen übernimmt Miro Reisen keine Haftung.

10.5 Einwanderungsgesetze: Der Kunde sichert zu und gewährleistet, die Einwanderungsgesetze und alle für das gebuchte Reiseziel geltenden Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen von Miro Reisen nicht in der Absicht zu nutzen, Einwanderungsgesetze zu umgehen. Der Kunde stellt Miro Reisen von sämtlichen Haftungen, Strafen, Bussgeldern oder Kosten frei, die sich aus einer Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergeben.

11. Reklamationen / Mängelmanagement

11.1 Mängel sind sofort vor Ort dem Leistungsträger/der Reiseleitung zu melden und Abhilfe zu verlangen. Lassen Sie sich Mängel nach Möglichkeit schriftlich bestätigen (Protokoll, Fotos).

11.2 Reklamationen sind Miro Reisen schriftlich innert 30 Tagen nach Rückkehr einzureichen (mit Belegen). Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

12. Haftung von Miro Reisen

12.1 Miro Reisen haftet für die sorgfältige Erbringung der Vermittlungsleistung (insb. korrekte Weiterleitung von Daten/Informationen, ordnungsgemässe Abwicklung).

12.2 Für die ordnungsgemässe Erbringung der vermittelten Reiseleistungen (z.B. Flugverspätungen/-ausfälle, Hotelmängel, Leistungsänderungen, Streiks, Lärm, Überbuchung, Gepäckschäden) haftet ausschliesslich der jeweilige Leistungsträger/Veranstalter.

12.3 Informationen von Dritten (z.B. Hotelbeschreibungen, Kategorien, Bilder, Zeiten) werden von uns ohne eigene Gewähr übernommen; wir haften nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

12.4 Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nur für direkten, vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; eine Haftung für indirekte Schäden/Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.

12.5 Haftungslimite: Für Sach- und Vermögensschäden aus der Vermittlungsleistung ist die Haftung von Miro Reisen – soweit gesetzlich zulässig – auf maximal den zweifachen Betrag der von Miro Reisen erhobenen Gebühren (Service-/Bearbeitungsgebühr, Transaktionsgebühr) pro Buchung beschränkt, sofern der Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

12.6 Wertsachen, Gepäck, Zahlungsmittel: Miro Reisen haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, Bargeld, Zahlungsmitteln (Checks, Kreditkarten), elektronischen Geräten oder Gepäck. Für solche Risiken empfehlen wir den Abschluss einer geeigneten Reisegepäck- und Wertsachenversicherung.

12.7 Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Körperverletzung/Tod, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

13. Höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen

13.1 Bei Ereignissen ausserhalb unseres Einflussbereichs (z.B. höhere Gewalt, Streik, Unruhen, Kriegs-/Terrorereignisse, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Massnahmen, technische Ausfälle Dritter) übernehmen wir keine Haftung für Leistungsstörungen. Wir unterstützen im Rahmen des Zumutbaren bei der Koordination, ohne Erfolgsgarantie.

14. Nutzung der Website, Missbrauch, Freistellung, Links

14.1 Missbräuchliche, spekulative oder betrügerische Buchungen sind untersagt. Bei begründetem Verdacht können wir Buchungen ablehnen und Nutzer sperren.

14.2 Sie haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen (oder von Ihnen beauftragten Dritten) übermittelten Angaben sowie für die Nutzung Ihrer Kontaktdaten/Buchungsdaten.

14.3 Freistellung: Sie stellen Miro Reisen sowie deren Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei (inkl. angemessener Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten), soweit diese Ansprüche auf schuldhaft falschen Angaben, rechtswidriger Nutzung, Betrug/Missbrauch, Verletzung von Mitwirkungspflichten oder sonstigem schuldhaften Verhalten Ihrerseits beruhen.

14.4 Links zu Websites Dritter dienen nur als Hinweis. Für Inhalte Dritter übernehmen wir keine Verantwortung.

14.5 Die Website und Online-Services werden «wie besehen» bereitgestellt. Wir übernehmen keine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit; vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche.

15. Datenschutz

15.1 Wir bearbeiten Personendaten gemäss schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG). Daten werden an Leistungsträger/Veranstalter und Dienstleister nur weitergegeben, soweit dies für Buchung/Abwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

15.2 Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

15.3 Bonitätsprüfung bei Zahlung auf Rechnung: Soweit die Zahlungsart «Rechnung» angeboten wird, sind wir berechtigt, zur Risikoprüfung eine Bonitäts- und Plausibilitätsprüfung durchzuführen und hierzu erforderliche Personendaten an geeignete Dienstleister/Auskunfteien zu übermitteln bzw. von diesen einzuholen, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Betrugsprävention oder Forderungsbewirtschaftung erforderlich und nach Datenschutzrecht zulässig ist.

16. Schlichtungsempfehlung (Ombudsman)

16.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir eine Schlichtung über den Ombudsman der Schweizer Reisebranche, um eine pragmatische Lösung zu fördern:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
8038 Zürich
www.ombudsman-touristik.ch

17. Schlussbestimmungen

17.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

17.2 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Basel-Stadt, soweit kein zwingender Gerichtsstand vorgeht.

17.3 Aufrechnung/Zurückbehaltung: Eine Verrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Forderungen von Miro Reisen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.

17.4 Abtretung: Rechte aus dem Vermittlungsvertrag dürfen nur mit unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden, soweit gesetzlich zulässig.

17.5 Kein Verzicht: Unterlässt Miro Reisen die Durchsetzung einzelner Rechte, stellt dies keinen Verzicht dar.

17.6 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

17.7 Änderungen dieser AGB sind jederzeit möglich. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung publizierte Version.

Firmeninformationen / Kontakt

Miro Reisen – Perimex AG
Solothurnerstrasse 72
CH-4053 Basel, Schweiz
Telefon: +41 61 361 13 10
E-Mail: info@miro-reisen.ch
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr (ausgenommen Feiertage am Sitz)
Website: www.miro-reisen.ch